Förderprogramm: Neustart Niedersachsen Investition

Pixabay

Wir bekommen häufiger Anfragen zum Inhalt des laufenden Investitionsförderprogramms Niedersachsen. Die Fördervoraussetzungen sind so gestaltet, dass auch unsere Unternehmen förderfähig sind – vom Antrag einer PV-Anlage auf dem Dach über die Anschaffung von Kränen mit geringerem Energieverbrauch kommt ein Antrag in Betracht.

Das Erfordernis des Klimaschutzes ist also nicht mit zwingenden Vorgaben definiert, sondern kann in der Antragstellung individuell begründet werden. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

Wer wird gefördert?

Unternehmen der Automobilwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind sowie die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.

Was wird gefördert?

Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren. Das Wirtschaftsgut muss im Sachanlagevermögen des Unternehmens aktiviert sein. Eine Zweckbindungsprüfung wird nicht erfolgen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks erhalten einmalig einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben:

… 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR

... 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR

Welche Investitionskosten werden gefördert?

Es gibt keine konkrete Definition zu den Investitionskosten. Das Investitionsvorhaben soll mittelfristig Beschäftigung absichern und durch Arbeits- und Prozessoptimierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens soll erhöht werden.

Es gibt keine konkrete Definition zu den Investitionskosten. Das Investitionsvorhaben soll mittelfristig Beschäftigung absichern und durch Arbeits- und Prozessoptimierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens soll erhöht werden.

Sind Ersatzinvestitionen förderfähig?

Ja, wenn dadurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird bzw. die Beschäftigung mittelfristig gesichert ist.

Nähere Informationen finden Sie hier unter dem Punkt Förderprogramme und direkt bei der NBank.